Angehörige fragen als Erstes, ob im Haus jemand etwas davon mitbekommt. Die Arbeit lässt sich ruhig erledigen, ohne dass daraus ein Ereignis für die Nachbarschaft wird. Diese Seite beschreibt, wie eine Leichenfundortreinigung abläuft, wie eine Wohnung nach einem Todesfall übernommen wird und was bei einer Wohnungsauflösung in Neustadt geschieht.
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So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, bestimmt sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vor der Freigabe durch Polizei oder Staatsanwaltschaft beginnt keine Reinigung.
- Nichts selbst putzen. Haushaltsmittel reinigen Oberflächen, und dort endet ihre Wirkung. Was in Fugen, Holz, Bodenbelag oder Estrich eingezogen ist, bleibt darin. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch weiterhin belastet sein; das Auge gibt darüber keine Auskunft. Wischen verteilt zudem, was eigentlich heraus soll. Auch der Geruch hält sich, solange die Quelle im Material sitzt. Ist sie entfernt, verschwindet er dauerhaft.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie über die Räume sagen können: was vorgefallen ist, wie lange die Wohnung unbewohnt war, wie viele Zimmer sie hat, ob die Polizei beteiligt war. Für einen ersten Eindruck reicht das.
- Wir sehen uns die Räume an. Jemand aus dem Team besichtigt die Wohnung vor Ort und beurteilt den Zustand. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Sie bekommen vorab schriftlich, welcher Umfang vorgesehen ist. Begonnen wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Was dann geschieht. Bei einer Tatortreinigung wird kontaminiertes Material entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung kommt der gesamte Hausrat aus der Wohnung. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden vorher gesichert und den Berechtigten übergeben. Nach Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Für den ersten Schritt genügt ein Gespräch am Telefon. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.