Was eine Reinigung nach einem Todesfall kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume und dem Umfang der Arbeiten. Eine belastbare Zahl ergibt sich erst, wenn jemand die Wohnung gesehen hat. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, Wohnungen nach einem Todesfall und Wohnungsauflösungen in Harzgerode.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Freigabe abwarten. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft mit einem Fundort befasst sind, wird dort nicht gearbeitet. Unser Teil beginnt nach der Freigabe.
- Warum die Oberfläche täuscht. Wie weit Rückstände gegangen sind, lässt sich dem Anblick eines Raumes nicht entnehmen. Ein Boden kann sauber aussehen, während unter dem Belag, in Fugen oder im Estrich etwas sitzt. Das Ausmaß wird deshalb bei der Besichtigung beurteilt, mit Blick auf Material und Untergrund. Wischen von oben verteilt solche Rückstände, statt sie zu beseitigen. Auch der Geruch bleibt, solange die Quelle im Material steckt; mit ihr verschwindet er dauerhaft.
- Das Vorgespräch. Am Telefon genügen wenige Angaben: um welche Art von Räumen es geht, was bekannt ist, ob eine Freigabe vorliegt und wer den Auftrag erteilt und den Zugang ermöglichen kann.
- Ansehen, was zu tun ist. Danach sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Unsere Fahrzeuge tragen keine Beschriftung, ein Einsatz ist von außen nicht als solcher zu erkennen.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot, in dem steht, was gemacht wird. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
- Was dann geschieht. Belastetes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Aus der Wohnung wird nichts entsorgt, solange die Freigabe dafür fehlt. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder wir übernehmen die Wohnung bis zur vollständigen Auflösung.
Für den Anfang reicht ein kurzes Gespräch. Alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.