Nach einem Leichenfund bleibt in einer Wohnung mehr zurück, als zu sehen ist. Diese Arbeit übernehmen wir: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall, wenn nötig auch die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür nach Bernkastel-Kues und beginnen, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
Von Hand wird die betroffene Zone eher größer als kleiner. Rückstände liegen nämlich nicht auf der Oberfläche. Sie sind in Fugen, Bodenbelag, Holz und Estrich gezogen. Ein Tuch nimmt sie dort nicht auf. Es verteilt sie über die Fläche, und aus einer kleinen Stelle wird eine breite. Was danach sauber aussieht, sagt nichts über den Zustand des Materials darunter. Aus demselben Grund bleibt auch der Geruch: Er sitzt in der Quelle im Material. Wir entfernen das betroffene Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen. Gearbeitet wird nach der Biostoffverordnung. Mit der Quelle ist dann auch der Geruch weg, dauerhaft.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Deshalb sieht sich vorher jemand die Wohnung an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Danach erhalten Sie ein Angebot, in dem der Umfang festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Später bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation des Einsatzes, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Nein. Nötig ist nur, dass jemand den Auftrag erteilt und uns Zugang zur Wohnung verschafft. Viele Angehörige möchten die Räume nicht mehr betreten. Das lässt sich einrichten. Absprachen gehen auch am Telefon.
Für Nachbarn bleibt vom Anlass wenig erkennbar. Wenn Sie es wünschen, legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Treppenhaus ausbleiben.
Am Telefon genügt eine kurze Schilderung: um welche Räume es geht und ob der Ort freigegeben ist. Danach wird ein Termin für die Besichtigung abgestimmt.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
