Aus einem einzigen Telefonat folgt alles Weitere: Besichtigung, Angebot, Reinigung. Wir übernehmen Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, reinigen Wohnungen nach einem Todesfall und führen die Wohnungsauflösung durch. In Bad Marienberg beginnen wir, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Fundort freigegeben haben.
Der Geruch beantwortet diese Frage am deutlichsten. Nach dem Lüften ist er für kurze Zeit fort und steht danach wieder im Raum. Der Grund: Seine Quelle sitzt nicht in der Luft, sondern im Material. Rückstände ziehen durch den Bodenbelag, in Fugen, in Holz und bis in den Estrich. Eine Fläche sieht danach sauber aus, und über den biologischen Zustand des Materials sagt dieser Eindruck nichts. Wer von oben wischt, verteilt das, was darunter liegt. Wir entfernen kontaminiertes Material, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen mit VAH-gelisteten Präparaten. Ist die Quelle heraus, bleibt auch der Geruch weg.
Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume, deshalb sehen wir uns die Wohnung zuerst kostenlos an. Aus der Besichtigung entsteht ein Angebot mit dem festgelegten Umfang. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Nach dem Einsatz bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom einzelnen Objekt ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Welche Bauteile betroffen sind und wie weit die Kontamination reicht, zeigt sich erst in den Räumen selbst.
Auch das lässt sich erst nach der Besichtigung sagen, weil Umfang und Zahl der Räume den Ablauf bestimmen. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass es im Haus zu keinen Begegnungen kommt.
Für ein erstes Gespräch genügt eine knappe Schilderung: was vorgefallen ist, welche Räume betroffen sind und ob der Ort freigegeben wurde. Alles andere klären wir bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
