Nach einem Todesfall in einer Wohnung stellt sich zuerst die Frage, wer den Auftrag erteilt und was bis dahin mit den Räumen geschieht. Eigentümer und Hausverwaltungen fragen bei uns an, während in der Familie noch nichts entschieden ist, einfach um den Ablauf zu kennen. Wir übernehmen die Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Asbach.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Arbeit, solange Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume nicht freigegeben haben. Bis dahin bleibt alles so, wie es ist.
- Die Räume unberührt lassen. Ein Fußboden besteht aus mehreren Schichten. Was auf Teppich, Laminat oder Dielen liegt, sinkt in die Trägerschicht, läuft an Fugen und Stößen weiter, erreicht die Klebeschicht und zieht in den Estrich, der Flüssigkeit aufnimmt. Die Oberfläche lässt sich abwischen, über den biologischen Zustand darunter sagt das nichts. Wischen verteilt Rückstände zusätzlich auf Flächen, die vorher unbelastet waren. Auch der Geruch sitzt im Material und nicht in der Luft. Er endet, wenn die betroffenen Schichten entfernt sind.
- Das erste Telefonat. Hilfreich ist, was ohnehin bekannt ist: um welche Räume es geht, wie groß die Wohnung ist, ob Behörden beteiligt waren und wer Zugang hat. Mehr wird für den ersten Schritt nicht gebraucht.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor Beginn sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Sie zeigt, welcher Aufwand tatsächlich anfällt, denn der richtet sich nach dem Zustand der Wohnung.
- Erst das Angebot, dann Ihre Entscheidung. Der Umfang steht schriftlich fest, bevor irgendetwas beginnt. Ohne Zustimmung wird nicht gearbeitet.
- Die Durchführung. Kontaminiertes Material wird ausgebaut und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Fall bleibt es bei der Reinigung, oder der Haushalt wird vollständig geräumt. Die Fahrzeuge sind nicht beschriftet, und die Arbeitszeiten lassen sich auf Wunsch so legen, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Ob es um eine Tatortreinigung geht oder um eine Wohnung, die nach einem Todesfall übergeben werden soll: Der Fall lässt sich im Gespräch schildern, alles Weitere ergibt sich aus der Besichtigung.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.