Nach einem Leichenfund bleibt eine Wohnung zunächst unberührt: Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben. Ab diesem Punkt beginnt unsere Arbeit, ob als Tatortreinigung, als Leichenfundortreinigung, als Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall oder als Wohnungsauflösung. Zum Einsatzort in Annweiler am Trifels kommen wir mit Fahrzeugen ohne Firmenbeschriftung.
Weil sich am Ergebnis nicht ablesen lässt, wie weit die Rückstände gegangen sind. Was zurückbleibt, liegt nicht nur auf der Oberfläche, sondern zieht in Fugen, in Bodenbeläge, in Holz und bis in den Estrich, und wie tief das reicht, zeigt erst eine Besichtigung, bei der die betroffenen Stellen geprüft werden. Eine Fläche kann sauber aussehen und biologisch belastet sein; das eine sagt über das andere nichts. Wischen verteilt solche Rückstände in Bereiche, die vorher frei waren, statt sie zu entfernen. Wir tragen kontaminiertes Material ab, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit, und beides lässt sich am Telefon nicht beziffern. Deshalb sehen wir uns die Wohnung vorher an, ohne dass dafür etwas berechnet wird. Sie bekommen danach ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Ja, und zwar dauerhaft, weil der Geruch seine Quelle im Material hat und nicht in der Luft steht. Solange diese Quelle im Boden oder in angrenzenden Bauteilen sitzt, kehrt der Geruch zurück. Mit dem Material verschwindet auch die Ursache.
Bei einer Wohnungsauflösung wird der Haushalt nicht einfach geleert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und persönliche Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt, damit später nichts vermisst wird, was sich nicht mehr beschaffen lässt.
Am Anfang steht ein Gespräch, in dem Sie schildern, was vorgefallen ist und in welchem Zustand die Räume sind. Was tatsächlich zu tun ist, klärt danach die Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
