Viele Angehörige fragen als Erstes, ob die Nachbarn etwas mitbekommen. Die Arbeit spielt sich in der Wohnung ab, und Auskunft über den Auftrag geben wir nur dem Auftraggeber. Diese Seite beschreibt, was bei einer Tatortreinigung, bei der Leichenfundortreinigung und bei der Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall der Reihe nach geschieht.
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Was nacheinander passiert
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei am Ort, entscheidet sie, wann die Räume wieder betreten werden dürfen. Vorher beginnt keine Reinigung.
- Warum Wischen nicht hilft. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich sind saugfähig. Was auf sie gelangt, bleibt nicht oben liegen, sondern wandert in das Material. Deshalb sagt der Anblick einer Fläche nichts über ihren biologischen Zustand: Sie kann sauber wirken und es nicht sein. Ein Lappen bewegt Rückstände über die Fläche, statt sie herauszuholen. Auch der Geruch sitzt in dem, was aufgenommen wurde. Er ist fort, sobald diese Quelle aus dem Material heraus ist.
- Die erste Schilderung. Im Telefonat hilft alles, was schon bekannt ist: welche Räume betroffen sind, welche Böden verlegt wurden und ob die Polizei eingeschaltet war.
- Besichtigung. Jemand sieht sich die Räume vor Ort an. Diese Besichtigung ist kostenlos.
- Was im Angebot steht. Der Umfang der Arbeiten wird schriftlich festgehalten. Begonnen wird erst, wenn der Auftraggeber zugestimmt hat.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten ausgehändigt. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung, oder es folgt die Wohnungsauflösung. Zum Schluss gibt es eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation der Arbeiten, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Welcher dieser Schritte in Allstedt gerade ansteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch klären. Auch dann, wenn noch offen ist, was mit der Wohnung geschehen soll.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.